Wohnung geerbt: Was nun?

Immobilie geerbt: Was nun?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Wohnungen. Die Freude ist häufig groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Immobilie? Wer Alleinerbe ist, kann in Ruhe für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

 

 

Erbengemeinschaft erbt Objekt



Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Haus passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Alternativen sind stets vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Erbstück abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über hinreichende verfügen. Eine andere Option ist, das Haus zusammen zu vermieten und sich den Mieteinnahmen zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Schwierigkeiten verbunden, da die Vermietung eines Erbstücks einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

 

 

Gemeinsam das Haus verkaufen



Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Sorgfalt erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Hast und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Einschätzung des Erbstücks, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Maximum an Transparenz ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

 

 

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern



Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem geerbten Haus einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Versteigerungsverfahren bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Eigenschaft wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Maklerin vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Umgang mit geerbten Immobilien haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

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