Wohnung geerbt: Was nun?

Immobilie geerbt: Was nun?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Wohnungen. Die Freude ist zumeist groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Geerbten? Wer Alleinerbe ist, kann in Gelassenheit für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

 

 

Gemeinsame Erben erbt Eigentum



Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Objekt passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Möglichkeiten sind immerzu vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Haus abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über hinreichende verfügen. Eine andere Option ist, das Haus zusammen zu vermieten und sich den Mieterlös zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Problemen verbunden, da die Vermietung eines Hauses einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

 

 

Gemeinsam das Erbstück verkaufen



Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Planung erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Eile und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Begutachtung des Hauses, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Optimum an Offenheit ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

 

 

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern



Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem vererbten Eigentum einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Zwangsversteigerungen bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Eigenschaft wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Makler vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Umgang mit geerbten Immobilien haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

Haus geerbt: Was nun?

Haus geerbt: Was nun?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Häuser. Die Freude ist häufig groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Erbschaft? Wer Alleinerbe ist, kann in Gelassenheit für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

 

 

Gemeinsame Erben erbt Eigentum



Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Objekt passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Alternativen sind immer vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Objekt abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über Möglichkeiten verfügen. Eine andere Option ist, das Objekt zusammen zu vermieten und sich den Mieterlös zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Problemen verbunden, da die Vermietung eines Objekts einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

 

 

Gemeinsam das Haus verkaufen



Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Vorbereitung erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Eile und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Begutachtung des Hauses, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Optimum an Offenheit ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

 

 

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern



Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem vererbten Eigentum einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Zwangsverkäufe bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Eigenschaft wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Makler vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Umgang mit geerbten Immobilien haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

Wohnung geerbt: Was nun?

Immobilie geerbt: Was nun?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Wohnungen. Die Freude ist häufig groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Immobilie? Wer Alleinerbe ist, kann in Ruhe für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

 

 

Erbengemeinschaft erbt Objekt



Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Haus passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Alternativen sind stets vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Erbstück abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über hinreichende verfügen. Eine andere Option ist, das Haus zusammen zu vermieten und sich den Mieteinnahmen zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Schwierigkeiten verbunden, da die Vermietung eines Erbstücks einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

 

 

Gemeinsam das Haus verkaufen



Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Sorgfalt erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Hast und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Einschätzung des Erbstücks, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Maximum an Transparenz ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

 

 

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern



Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem geerbten Haus einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Versteigerungsverfahren bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Eigenschaft wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Maklerin vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Umgang mit geerbten Immobilien haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

Umzug von der Stadt ins Grüne – was dabei zu beachten ist



Weg aus der beengten Miet- oder Eigentumswohnung, raus aus der lärmenden Stadt. Genau das wünschen sich viele Stadtbewohner. Vor allem seit mehr Arbeitnehmer von zuhause aus arbeiten. Doch der Umzug ins Grüne sollte gut überlegt sein.

Den Traum vom eigenen Haus mit Garten streben momentan viele Städter an. Gerade in Coronazeiten haben insbesondere Großstädter den Metropolen den Rücken gedreht. Doch nicht immer ist das Landleben so idyllisch, wie man denkt. Um das perfekte Zuhause in weniger stark besiedelten Regionen Deutschlands zu finden und Konflikten vorzubeugen, sollte der Umzug gut geplant werden.

 

 

Checkliste für den Umzug zusammenstellen



Als Erstes empfiehlt es sich, eine persönliche Checkliste mit den Aspekten zu erstellen, die besonders wichtig sind. Sie sollten sich zum Beispiel Fragen stellen wie:

 

  1. Arbeite ich viel im Homeoffice oder fahre ich jeden Tag zur Arbeit?

  2. Wie gut müssen für mich die Infrastruktur und die Anbindung durch den öffentlichen Nahverkehr sein?

  3. Wie weit können die Einkaufsmöglichkeiten entfernt sein und wie ist die ärztliche Versorgung in der Region?

  4.  

Wer von zuhause aus arbeitet, braucht eine gute Internetverbindung. Das ist auf dem Land nicht überall vorhanden. Zudem sind die Infrastruktur und die Bahnverbindungen im Speckgürtel in der Regel besser als in weiter entfernteren Gebieten.

 

 

Laufende Unterhaltskosten für das Haus



Wer von einer Mietwohnung in ein Haus mit Garten zieht, sollte berücksichtigen, dass mehr Kosten auf ihn zukommen. Neben den üblichen Betriebskosten gibt es weitere: etwa für die Abwasserentsorgung, die Grundsteuer oder die Straßenreinigung. Eigentümer geben abhängig von Wohnfläche, Wohnort und Haushaltsgröße jährlich mehrere tausend Euro für laufende Nebenkosten aus. Regionale Makler sind mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und können Immobiliensuchende zu anfallenden Kostenpunkten aufklären.

 

 

Baugrundstück oder Haus auf dem Land kaufen



Mit der zunehmenden Nachfrage nach Wohnraum auf dem Land wachsen auch dort die Preise. Zudem werden Baugrundstücke immer knapper. Wenn Umzugswillige eines finden, haben sie viele Konkurrenten. Um sicherzugehen, dass es sich wirklich um ein Baugrundstück handelt oder um böse bekomme mehr Informationen Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, einen Makler an der Seite zu haben.

Dieser kann passende Immobilien finden, den Kaufprozess mit samt Unterlagenbeschaffung unterstützen und bei Bedarf die alte Immobilie in der Stadt zu einem fairen Preis verkaufen. Außerdem beugt man durch die Begleitung eines Immobilienmaklers Fehler vor, die später eventuell nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Ist die Immobilie einmal bezahlt, ist es nicht einfach, den Rückkauf abzuwickeln.

Suchen Sie eine neue Immobilie oder möchten Ihre alte verkaufen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir stehen Ihnen gern zur Seite.

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

Beachten Sie diese wichtigen Punkte, wenn Sie von einer Mietwohnung in ein Eigenheim ziehen!

Makler Peine

Sie haben endlich Ihr Traumhaus gefunden und möchten nun aus Ihrer Mietwohnung ausziehen und in Ihr neues Zuhause einziehen.

Eine schlechte Planung der Kündigung und des Umzugs kann die Vorfreude auf das neue Eigenheim schnell verderben.

Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten.

Viele Mieter, die frühzeitig eine neue Immobilie gefunden haben, können die Doppelbelastung durch alte Miete und Abzahlung des Immobilienkredits oft nicht bewältigen.

Um aus dem Mietvertrag auszusteigen, ist es am einfachsten, einen Nachmieter zu finden.

Doch das ist oft einfacher gesagt als getan.

Die vorzeitige Beendigung eines Mietvertrags durch einen neuen Nachmieter ist nur dann gültig, wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag enthalten ist.

 

 

Vor dem Umzug renovieren



Kaum ein Thema sorgt soviel für Verstimmug zwischen den Mietern und Vermietern wie die Frage, in welchem Zustand die Wohnung überlassen werden muss. Entgegen der allgemeinen Meinung ist es nämlich so, dass nicht etwa der Mieter, sondern der Vermieter im Zuge seiner Instandhaltungspflicht für die Renovierungsarbeiten zuständig ist. Die im Mietvertrag in der Regel als „Schönheitsreparaturen“ bezeichneten Arbeiten sind daher nur in einem sehr engen Rahmen tatsächlich durch den Mieter vorzunehmen. Und das auch nur dann, wenn die entsprechenden Klauseln auch wirklich gültig sind. Wenn der Mietvertrag zum Beispiel ganz starr vorschreibt, wann und wie oft Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind, ist die gesamte Vereinbarung ungültig. Es ist also durchaus ratsam, den eigenen Vertrag im Vorfeld des Auszugs juristisch prüfen zu lassen.

 

 

Keine Erstattung der Mietkaution vor dem Umzug



Auch bei der Rückerstattung der Mietkaution scheiden sich die Geister. Tatsächlich ist es aber so, dass es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen für die Rückerstattung der Mietkaution gibt. Gerichte haben in der Vergangenheit aber geurteilt, dass der Vermieter sechs Monate Zeit hat, um etwaige Ansprüche zu prüfen. Der Hauptgrund dafür sind die Abrechnungen der Betriebskosten, welche erst zur Mitte des Jahres vorliegen. Daraus können Nachzahlungen für den Mieter entstehen. Wenn dieser Ende des Vorjahres ausgezogen ist, wartet er unter Umständen länger als sechs Monate auf seine Kaution.

Wenn der große Tag kommt, vergessen Sie nicht wirklich alles aus der Wohnung mitzunehmen. Auch wenn kleine Einbauten die Wohnung aufwerten, so sind Sie doch dazu verpflichtet diese mit in das neue Haus zu nehmen, oder eben zu entsorgen. Aber bitte nicht im Hof. Wenn Sie wirklich nicht wissen wohin mit Ihrer Duschabtrennung oder Ihrer Einbauküche, dann fragen Sie doch einfach mal nett bei Ihrem Vermieter nach. Viele Vermieter willigen gerne ein, wenn der Nachmieter die Einbauten übernimmt.

Sie suchen nach einem Eigenheim? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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